Spätestens die Geschichte der Kaufrechtsrichtlinie machte es allgemein deutlich: Die Zeit ist reif, eine allen Kreisen offene, internationale Diskussionsplattform für das Kerngebiet im Binnenmarktprozeß, das Europäische Schuldvertragsrecht, zu schaffen. Prof. Massimo Bianca, Prof. Hugh Collins und Prof. Stefan Grundmann ergriffen die Initiative. Die Aufgabe betrifft nach unserer Überzeugung alle Zivilrechtler, die Mitwirkung der Praxis ist unverzichtbar. Der Binnenmarkt ist der Ort der dynamischsten Entwicklung im gesamten Recht der Wirtschaft, fast alle wichtigen Rechts- und Reformvorhaben haben dort ihren Ursprung. Umgekehrt fehlt es an einer breiten, internationalen Diskussion zur lex lata im Binnenmarkt. Auf eine solche kann sich weder der Europäische Gesetzgeber für seine Rechtssetzung noch der Europäische Gerichtshof für die Auslegung stützen. Es gibt eine Europäische Gesetzgebung, eine Rechtsprechung, kaum entwickelt ist eine Europäische Wissenschaft im bestehenden Schuldvertragsrecht. Auch ist das Wissen um das Europäische materielle Recht in der Praxis noch schwach, die Ablehnung ohne nähere Prüfung in den weiterhin dominierenden Zirkeln nationaler Zivilrechtsdogmatik verbreitet. Unterscheidet man "Market and Firm" als die zwei großen Organisationsformen, fällt auf: Die genannten Defizite sind noch stärker im Recht des Marktes, dessen Instrument der Schuldvertrag ist, obwohl doch dieser Ast der allgemeinere, allen Zivilrechtlern gemeinsame ist. Die überragende Bedeutung des Europäischen Schuldvertragsrechts beruht zunächst darauf, dass heute zwei Drittel des Außenhandels der Mitgliedstaaten im Binnenmarkt, d.h. nach Europäischem Schuldvertragsrecht abgewickelt werden, vor allem jedoch darauf, dass dieses Recht auch alle rein innerstaatlichen Transaktionen mit Vorrang erfaßt. Es gilt bereits für alle wichtigen Finanzdienstleisterverträge, für die Klauselverträge, die Hauptbereiche der Absatzbeziehungen und für große Branchen wie KfZ-Industrie, Computerbranche, Film und Medien und Tourismus, seit einem Jahr auch für alle Kaufverträge und Überweisungen. Die konzeptionelle Aufbereitung, die Verbindung der geregelten Teilstücke mit den Systemen nationaler Zivilrechte ist eine überragend wichtige Aufgabe für Zivilrechtswissenschaft und -praxis.
Die überragende Bedeutung einerseits und das Fehlen eines offenen, internationalen Diskussionsumfeldes andererseits veranlaßte die drei oben genannten Kollegen, die
zu gründen. Die Gründungskonferenz am 8. und 9. Juni 2001 in Rom war nach unserer Meinung sehr erfolgreich. Die Gesellschaft hat bereits etwa 300 Mitglieder. Mehr zu den Initiatoren und der Unterstützung durch wichtige Institutionen im Europäischen Privatrecht finden Sie in Anlage 1.
Auf Europäischer Ebene gibt es bisher einige geschlossene Gruppen, die am Rohentwurf eines Kodex (vor allem Schuldvertragsrecht) arbeiten. Mit diesen Initiativen interferiert die Gesellschaft nicht. Sie ist anders konzipiert, sie geht auch nicht selbstverständlich davon aus, dass solch ein Gesetzbuch bald Realität ist. Zunächst versteht sie Schuldvertragsrecht in der Gemeinschaft als das geltende Recht, das umfangreich bereits vorliegt, oder als Projekte, die bereits konkreter vor der Realisierung stehen. Dies schließt nicht aus, dass auch Vorschläge für ein Zivilgesetzbuch - Obligationenrecht - einen Diskussionsgegenstand bilden. Sodann versteht die Gesellschaft Schuldvertragsrecht breit: Neben dem klassischen Schuldrecht, das die genannten Gruppen vor allem heranziehen, werden ebenso die in den Vordergrund drängenden modernen Bereiche einbezogen: Finanzdienstleisterverträge, Fernabsatz und E-Commerce, Klauselverträge, Absatzketten, Medien und Computer sowie die Masse von modernen Dienstleistungsangeboten. Einbezogen ist zudem auch das Arbeitsvertragsrecht. Alle Regeln, die Abschluß, Inhalt und Beendigung von Schuldverträgen bestimmen, verstehen wir als Diskussionsgegenstand, also auch etwa einmal die wettbewerbs- oder währungsrechtlichen Gestaltungsvorgaben. Daran wird deutlich: Systematisierung und Durchdringung des Schuldvertrages im Binnenmarktrecht tut not und fordert die Bündelung der Kräfte.
Daher ist die Gesellschaft offen für alle Kreise, die mit dem Recht der Schuldverträge befaßt sind. Das war für kodifikatorisch tätige Gruppen unmöglich. Sie soll zudem dezidiert international und auch interdisziplinär sein. Derzeit ist die Diskussion der Rechtsakte noch überwiegend national verankert, ein internationaler Diskurs fehlt weitestgehend und ist sinnvoll wohl nur möglich bei Beschränkung im Thema, hier auf das Schuldvertragsrecht. Soll die Gesellschaft die Diskussion im Europäischen Schuldvertragsrecht nicht nur in rechtsdogmatischen Fragen fördern, sondern auch - folgenorientiert und rechtspolitisch - in der Bildung von Konzepten und in der Bewertung von Rechtsakten und vor allem auch Projekten, müssen Ökonomen und andere Gesellschaftswissenschaftler mitreden. Dies ändert nicht die grundsätzlich juristische Ausrichtung der Gesellschaft. Wichtig ist, dass die Diskussion auf Europäischer Ebene wegen ihres Rückbezugs zu den nationalen Rechten nicht als eine allein unter Europarechtlern zu verstehen ist. Die Gesellschaft richtet sich dezidiert an alle nationalen Zivilrechtler - wegen der überragenden Bedeutung des Europäischen Schuldvertragsrechts in den nationalen Schuldrechten. Expertise in der Materie und im Binnenmarktprozeß sollen sich bestmöglich treffen. Dabei verfolgt die Gesellschaft energisch auch das Ziel, schlicht das Wissen im Europäischen Schuldvertragsrecht zu verbreiten, etwa durch Seminare.
Die Ziele illustrieren helfen erste konkrete Projekte, zunächst die Gründungskonferenz. Sie beschäftigte sich mit der Kaufrechtsrichtlinie als dem vielleicht tiefgreifendsten Regelungsakt der Gemeinschaft, allgegenwärtig im Umsetzungsprozeß in allen Ländern. Ihre Grundsatz- und Praxisprobleme wurden erörtert, es sprachen unter anderem Verfasser des ersten internationalen, in vier Sprachen aufgelegten und Ende 2001/Anfang 2002 vorliegenden Kommentars zu diesem Rechtsakt, aus sieben Mitgliedstaaten (vgl. "Eigene Publikationen"). Auch die zukünftigen Konferenzen sollen einen Regelungsakt oder ein Regelungsbedürfnis zum Gegenstand haben. Hinzu kommen jedoch jeweils die über den Rechtsakt oder das Regelungsbedürfnis hinausweisenden allgemeineren Aspekte, etwa im Falle der Kaufrechtsrichtlinie zum Verhältnis zwischen Verbraucher- und Handelsrecht oder zu Bezügen zum Prozeßrecht. Für eine zweite Konferenz in London (am 16. und 17. Mai 2002) wurde als Thema das Recht von "Absatz und Absatzorganisation" gewählt, das mit den neuen Absatzformen, vor allem E-Commerce und Fernabsatz im Finanzdienstleisterbereich, sowie mit der Neugestaltung der vertikalen Vertriebssysteme zahlreiche Grundsatz- und Praxisprobleme aufwirft. Für die Konferenzen planen wir in Zukunft jeweils Freitag und Samstag des Pfingstwochenendes. Noch 2001 war eine Zwischenkonferenz notwendig (30. November und 1. Dezember in Leuven), weil ein Grünbuch der Kommission, das die mögliche Ablösung bzw. Ergänzung der nationalen Rechte durch einen europäischen Kodex zum Gegenstand hat, im Juli 2001 veröffentlicht wurde. Zu diesem Thema fand eine Diskussionsveranstaltung mit ca. 25 Kurzreferaten der führenden Wissenschaftler und Praktiker statt.
Steht auch die Gesprächsplattform im Vordergrund, so wird doch bereits jetzt auch an einer Internet-Informationsplattform zum gesamten Europäischen Schuldvertragsrecht (einschließlich Umsetzung) gearbeitet, die 2002 in der Grundstruktur erkennbar ist. Zu sonstigen geplanten Aufgaben zählen vor allem die Förderung internationaler Publikationen im Europäischen Schuldvertragsrecht und ein englischsprachiges Periodikum.
Da keine Europäische Gesellschaftsform hierfür zur Verfügung steht, wurde die Gesellschaft als eingetragener Verein mit Sitz in München gegründet und zugleich als Charity in London registriert. Der Austritt ist jederzeit mit Wirkung für das nächste Jahr möglich. Das ideelle wie finanzielle Engagement ist gerade in der Gründungsphase wichtig.
Hier finden sie das Statut und ein Beitrittsformular.
Die Initiatoren
Massimo Bianca ist der sicherlich bekannteste Zivilrechtler in Italien, der mit seinem sechsbändigen "trattato del diritto civile" das Referenzwerk für Praxis, Forschung und Lehre schuf, das schon jeder Student kennt. Es nimmt in Italien eine Stellung ein fast wie der ganze Münchener Kommentar hierzulande. Zugleich ist er im internationalen Schuldvertragsrecht durch einen mit Bonell herausgegebenen Kommentar zum UN-Kaufrecht hervorgetreten. Hugh Collins ist der einzige Autor eines Standardlehrbuches zum Schuldvertragsrecht in England (und nicht nur dort), der schwerpunktmäßig ebenso im Europäischen Schuldvertragsrecht arbeitet. Es handelt sich in England um das meistverbreitete Schuldrechtslehrbuch aus einer Hand. Collins legte es stark interdisziplinär an, mit Betonung auf den tatsächlichen Folgen im Wirtschaftsleben, und veröffentlichte vor einem Jahr auch ein Buch mit dem aussagekräftigen Titel "Regulating Contracts". Stefan Grundmann ist der jüngste der drei und hat sich schwerpunktmäßig mit dem Europäischen Schuldvertragsrecht beschäftigt, dazu auch 1999 den ersten umfassenden Kurzkommentar (ZGR-Sonderheft 15) und 1999/2001 drei Sammelbände zu Kernthemen vorgelegt. Den Europäischen Schwerpunkt verfolgt er auch in seinem Europäischen Gesellschaftsrecht (Ende 2001), das sich von denjenigen von Habersack (1999) und Schwarz (2000) durch die Einbeziehung auch des Rechts der Finanzierung (Kapitalmarktrecht) und des Steuerrechts abhebt.
Die Gesellschaft hat die Unterstützung der großen Institutionen zum internationalen, supranationalen und transnationalen Zivilrecht, namentlich der Direktoren bzw. Präsidenten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg (Kollegen Jürgen Basedow und Klaus Hopt), des British Institute of International and Comparative Law in London (Kollege Mads Andenas), des Molengraaff Instituuts (Kollege Ewoud Hondius) und aus der juristischen Fakultät des Europäischen Hochschulinstituts in Florenz (Kollege Christian Joerges). Sie hat weiterhin die Unterstützung zahlreicher Richter am EuGH. Der Präsident des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Günter Hirsch, übernahm die Schirmherrschaft und wird die Konferenz in Rom eröffnen.